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   OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07   

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https://dejure.org/2007,34112
OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07 (https://dejure.org/2007,34112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2007 - 3 Ss 35/07 (https://dejure.org/2007,34112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 3 Ss 35/07 (https://dejure.org/2007,34112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StPO 251
    Verlesung; Einverständnis; Motivation; Vorsatz; Beitragsvorenthaltung;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO); Bedeutung fehlenden Einverständnisses des Verteidigers und des Angeklagten; Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen des Straftatbestandes der ...

  • Judicialis

    StPO § 251

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
    Danach sind bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 5 StR 544/06 -, beckRS 2007, 04403; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483, jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
    Danach sind bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 5 StR 544/06 -, beckRS 2007, 04403; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483, jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
    Danach sind bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 5 StR 544/06 -, beckRS 2007, 04403; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483, jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
    Danach sind bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 5 StR 544/06 -, beckRS 2007, 04403; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483, jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06

    Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
    Danach sind bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 5 StR 544/06 -, beckRS 2007, 04403; BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483, jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 27.05.1997 - 5 StR 146/97

    Begründetheit einer Verfahrensrüge bezüglich der verfahrensfehlerhaften Verlesung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
    Die Mitteilung des Inhalts der fraglichen Urkunde im Rahmen der Verfahrensrüge der Verletzung des §§ 250, 251 Abs. 1 StPO muss nur deshalb erfolgen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Verlesung nicht nach §§ 249, 256 StPO zulässig war (BGH MDR 1978, 989 (H); BGH, StV 1999, 197 L; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 250 Rdnr. 15).
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